Hinweis zur Elektroaltgeräteentsorgung
f§ 18 Abs. 4 ElektroG) Gem. § 18 IV Satz 1 u. 2 ElektroG müssen Hersteller ab dem Zeitpunkt des Anbietens von Elektrooder Elektronikgeräten private Haushalte über Folgendes informieren:
- Pflicht der Endnutzer nach § 10 Absatz 1 (= Pflicht zur getrennten Entsorgung von Altgeräten vom Hausmüll)
- Entnahmepflicht der Endnutzer für Altbatterien und Akkus/ Altakkumulatoren sowie für Lampen nach § 10 Absatz 1 Satz 2 (soweit ohne Zerstörung des Altgerätes möglich und sofern keine Wiederverwendung erfolgen soll)
- Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2
- Eigene Rücknahmeangebote für Altgeräten
- Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen der personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
- Bedeutung des Symbols nach Anlage 3 (Symbol der durchgestrichenen Mülltonne = Getrennte Entsorgung der Altgeräte/Batterien/Akkus vom Hausmüll).
„Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 4 Satz 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektroundelektronikaltgeraete
Hersteller im Sinne des ElektroG Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) unter der folgenden Hersteller Registrierungsnummer/ WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) - Nr. registriert: DE 20038594